LBS-Bausparen mit vermögens­wirksamen Leistungen (vL)

LBS-Bausparen mit vermögens­wirksamen Leistungen (vL)

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Mit der seit 2024 verbesserten Arbeitnehmer-Sparzulage 1 können noch mehr Menschen von der Förderung profitieren. Prüfen Sie mit dem Förderrechner der LBS, ob auch Sie dazugehören.

LBS-Bausparen legt den Grundstein für eine Zukunft voller Möglichkeiten. Und mit Unterstützung vom Arbeitgeber können alle größere Sprünge machen. Erfahren Sie hier, wie andere bereits profitieren:

Patricia hat schon ein paar Karriere­schritte hinter sich. Obwohl ihr Brutto­gehalt deutlich höher ist, liegt ihr zu versteuerndes Einkommen noch unter der 2024 angehobenen Einkommens­grenze von 40.000 Euro. Deshalb profitiert auch sie von der Arbeitnehmer-Sparzulage 1 vom Staat.

1 Es gelten Förder-Voraussetzungen.

Étienne hat vor sechs Jahren einen LBS-Bausparvertrag abgeschlossen. Sein Betrieb unterstützt ihn beim Sparen mit 480 Euro vermögenswirksamen Leistungen pro Jahr. Durch die höhere Einkommens­grenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage 1 hat Étienne neben der Wohnungsbau-Prämie 1 jetzt auch zusätzlich Anspruch auf die Zulage.

Carina ist frisch in eine Berufs­ausbildung gestartet. Auf ihren LBS-Bausparvertrag bekommt sie jetzt vermögens­wirksame Leistungen von ihrem Ausbildungs­unternehmen überwiesen und sie hat zusätzlich Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage 1 . Durch weitere eigene Einzahlungen profitiert sie auch von der Wohnungs­bau-Prämie 1 .

Jetzt die vermögens­wirksamen Leistungen sichern. Die Expertinnen und Experten der Sparkasse und der LBS unterstützen Sie gerne. Vereinbaren Sie online einen Termin bei Ihrer Sparkasse.

Sichern Sie sich ganz einfach bis zu 480 Euro jährlich für Ihr eigenes Zuhause – mit vermögens­wirksamen Leistungen vom Arbeitgeber. Diese können Sie auf einen LBS-Bauspar­vertrag einzahlen und so schnell Eigenkapital aufbauen.

Sorgen Sie jetzt für Ihr eigenes Zuhause mit einem LBS-Bausparvertrag vor. Von Ihrem Arbeitgeber können jährlich bis zu 480 Euro vermögens­wirksame Leistungen dazukommen.

Bauen Sie noch schneller Eigen­kapital auf. Wohnungs­bau-Prämie 1 , Arbeitnehmer-Sparzulage 1 und auch die Wohn-Riester-Förderung 1 helfen bei der Verwirklichung von Wohnwünschen.

Sichern Sie sich schon heute attraktive Darlehenszinsen für später. Und erfüllen Sie sich Ihren Wohntraum, egal was der Zins macht.

Vermögens­wirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen von Ihrem Arbeitgeber, die Sie nutzen können, um schneller Eigenkapital aufzubauen. Zahlt Ihr Arbeitgeber vermögens­wirksame Leistungen, können hier bis zu 480 Euro im Jahr beziehungsweise 40 Euro monatlich auf Ihren LBS-Bausparvertrag eingezahlt werden.

Das geht ganz einfach: Sie erhalten beim Abschluss Ihres Bausparvertrages ein Formular, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Im Rahmen Ihrer Gehalts­abrechnung erfolgen die Zahlungen dann direkt auf den Bausparvertrag.

Grafik zeigt den Ablauf eines Bausparvertrags mit siebenjähriger Sparphase durch Eigenbeiträge, Arbeitgeber­leistungen und staatliche Förderungen, gefolgt von der Zuteilung und Rückzahlung eines zinsgünstigen Bauspar­darlehens.

Bausparen besteht aus zwei Phasen: Sparphase und Darlehensphase.

Tipp: Falls Ihr LBS-Bausparvertrag noch nicht zugeteilt werden kann, ist eine Sofort­finanzierung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Auf die erfahrenen Finanzierungs- und Immobilien-Profis der LBS ist immer Verlass.

​​Die Expertinnen und Experten von LBS und Sparkasse zeigen Ihnen Ihre individuellen Förder-Möglichkeiten 1 . ​

Mit der Bausparkasse der Sparkassen haben Sie eine kompetente Ansprech­partnerin für alle Ihre Fragen zur Immobilie.

Mit LBS-Bausparen bauen Sie Schritt für Schritt Eigenkapital auf. Neben den vermögens­wirksamen Leistungen profitieren Sie zusätzlich von staatlichen Förderungen 1 .

Sie erhalten zehn Prozent Wohnungsbau­-Prämie 1 vom Staat für Ihre eigenen Einzahlungen bis zu 700 Euro pro Jahr.

Für die eingezahlten vermögens­wirksamen Leistungen Ihres arbeitgebenden Unternehmens erhalten Sie zusätzlich neun Prozent Förderung vom Staat.

Nach sieben Jahren Sparzeit kann die Wohnungsbau-Prämie einmalig frei verwendet werden, wenn die Person bei Vertrags­abschluss noch keine 25 Jahre alt ist. Es gelten Förder­höchstbeträge und Verwendungs­regeln.

2 Es gelten Förder-Voraussetzungen.

3 Verheiratete sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebens­partnerschafts­gesetz bei Zusammenveranlagung (ZV) bei der Einkommen­steuer.

4 Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres.

3 Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres.

4 Verheiratete sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebens­partnerschafts­gesetz bei Zusammen­veranlagung (ZV) bei der Einkommen­steuer.

1 Es gelten Förder-Voraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

Geben Sie Ihre persönlichen Daten und Spar­vorhaben an.

Überprüfen Sie die Angaben zu Ihrem Bausparvertrag.

Schließen Sie die Beauftragung mit einer Online-Legitimation ab.

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Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, im öffentlichen Dienst beschäftigt oder in Ausbildung sind, können Sie vermögens­wirksame Leistungen beantragen.

Auch Teilzeit­beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre in einem Arbeits­verhältnis können anteilig von ihrem Unternehmen vermögens­wirksame Leistungen erhalten.

Ganz einfach: Erfüllen Sie sich Ihren Wohntraum, indem Sie einen Bauspar­vertrag abschließen. Sie erhalten bei Vertrags­abschluss ein Formular – den Antrag auf Überweisung vermögens­wirksamer Leistungen. Dieses geben Sie bei Ihrem Arbeitgeber ab. Ihr Arbeitgeber zahlt dann die vermögens­wirksamen Leistungen direkt auf Ihren Bausparvertrag ein.

Wenn Ihr Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, können Sie darum bitten, das Geld direkt von Ihrem Gehalt auf einen LBS-Bausparvertrag einzahlen zu lassen. So haben auch Sie Anspruch auf die staatliche Förderung 1 .

Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage 1 wurden am 1. Januar 2024 auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete angehoben.

Sie können die vermögens­wirksamen Leistungen auch auf einen laufenden Immobilien­-Kredit einzahlen und so Zinsen sparen.

Voraussetzung für die Arbeitnehmer­-Sparzulage 1 :

1 Es gelten Förder-Voraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bauspar­vertrages erforderlich.

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Mit LBS-Bausparen profitieren Sie gleich mehrfach von staatlichen Förderungen¹.

Vermögen bilden für morgen.

Die Sparkassen-Finanzgruppe gehört laut trendence Graduate Barometer zu den beliebtesten Arbeitgebern bundesweit.

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