Rechtsschutz­versicherung

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Hallo, ich bin Linda, Ihre digitale Assistenz. Ich unterstütze Sie gerne bei Fragen zu unseren Produkten und Services.

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Optimal abgesichert sind Sie mit dem Rundum-Schutz. Der Rundum-Schutz umfasst einen Privat-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Haus-Rechtsschutz und Wohnungs-Rechtsschutz sowie Berufs-Rechtsschutz.

Sie erwerben in einem Online-Shop ein Tablet. Trotz Zahlung bekommen Sie Ihr Tablet nicht. Sie möchten Ihr Geld zurück und müssen klagen.

Das Finanzamt hat bestimmte private Sonder­ausgaben nicht anerkannt. Sie wollen Einspruch einlegen und wenn nötig klagen.

Ihr Kind wird von einer Mitschülerin in einem sozialen Netzwerk gemobbt. Die Eltern der Mitschülerin reagieren nicht. Sie möchten die beleidigenden Inhalte löschen lassen. Hierfür brauchen Sie anwaltliche Unterstützung.

Ihr Antrag auf einen Kita-Platz für Ihr Kind wurde abgelehnt. Da Sie den Platz für die Betreuung Ihres Kindes dringend benötigen, klagen Sie gegen die Ablehnung.

Sie sollen im Internet unerlaubt Filme heruntergeladen oder verbreitet haben. Sie werden wegen einer Urheberrechts­verletzung abgemahnt. Die ÖRAG übernimmt die Anwalts­kosten bis zu 1.000 Euro.

Nach einem Sportunfall haben Sie bleibende Gesundheits­schäden. Sie möchten von Ihrer Unfall­versicherung die Invaliditäts­leistung erhalten, die dem Grad Ihrer Verletzung entspricht. Die Unfall­versicherung lehnt dies ab. Dagegen möchten Sie klagen.

Mit dem Rechtsservice MEIN RECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter MEIN RECHT.de.

* Es handelt sich um eine telefonische Erst­beratung für Rechts­angelegenheiten, die ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann. Die Rechts­anwältinnen und Rechts­anwälte müssen in Deutschland zugelassen sein. Außerdem muss das deutsche Recht anwendbar sein. ** Das Service­paket ist bereits ab einem Baustein im Privat-Rechtsschutz inklusive.

Bereits ab einem versicherten Baustein im Privat-Rechtsschutz enthalten. Zugang zu allen Services erhalten Sie über MEIN RECHT.de.

Regeln Sie Ihren Nachlass in nur wenigen Schritten. Der intelligente Testaments-Assistent leitet Sie mit einfachen Fragen zum fertigen Dokument.

Erstellen Sie Ihre persönlichen Vorsorge-Dokumente schnell und bequem online. Zum Beispiel Patienten­verfügungen, Vorsorge­vollmachten und Betreuungs­vollmachten.

Die digitale Zeugnis­prüfung analysiert innerhalb weniger Sekunden Ihr Arbeitszeugnis und hilft Ihnen bei der Interpretation.

Erkennen Sie sofort versteckte Fallen oder rechtswidrige Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag. Sie erhalten innerhalb weniger Sekunden das Ergebnis der Prüfung als Download.

Lassen Sie einzelne Vertrags­klauseln innerhalb von 48 Stunden anwaltlich prüfen, zum Beispiel in Ihrem noch nicht unterschriebenen Kaufvertrag, Arbeitsvertrag oder Mietvertrag.

Erhalten Sie Orientierung in der Rechtswelt: Erfahrene Anwältinnen und Anwälte beantworten Ihre Anfragen – auch in nicht-versicherten Angelegenheiten. Kompetent, schriftlich und in Echtzeit.

Bleiben Sie mobil: Unter der Notfall-Hotline 0211 536-3223 erhalten Sie rund um die Uhr Hilfe. Die Kosten für Pannenhilfe, Leihfahrrad oder Hotel­übernachtung werden übernommen.

Im Schadenfall wird der Selbstbehalt für Haftpflicht­schäden oder Kasko­schäden an Ihren Carsharing-Fahrzeugen übernommen. Wenden Sie sich dazu rund um die Uhr an die Notfall-Hotline unter 0211 536-3223.

* Je nach Verfügbarkeit des Anbieters.

Ihr (Ehe-)Partner beziehungsweise Ihre (Ehe-)Partnerin ist – außer im Single-Rechtsschutz – mitversichert, wenn Sie in häuslicher Gemeinschaft zusammen­wohnen. Der gemeinsame amtliche Wohnsitz ist ausreichend. Wenn Sie allerdings nur den Verkehrs-Rechtsschutz für ein Kraftfahrzeug als einzigen Versicherungs­schutz abgeschlossen haben, ist Ihr (Ehe-)Partner beziehungs­weise Ihre (Ehe-)Partnerin hier nur als berechtigter Fahrer beziehungsweise berechtigte Fahrerin mitversichert.

Ihre minder­jährigen Kinder sind grundsätzlich mitversichert. Ihre voll­jährigen Kinder sind bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mitversichert, wenn Sie unverheiratet sind beziehungsweise nicht in einer Lebenspartnerschaft leben. Wenn Sie den Single-Rechtsschutz abgeschlossen haben, sind nur Sie als Versicherungs­nehmer oder Versicherungs­nehmerin versichert. Für den Verkehrs-Rechtsschutz gilt: Wenn Sie nur den Verkehrs-Rechtsschutz für ein Kraft­fahrzeug abgeschlossen haben, sind Ihre Kinder unter den oben genannten Voraus­setzungen nur als berechtigte Fahrer dieses Kraft­fahrzeugs mitversichert.

Gerne empfiehlt Ihnen MEIN RECHT einen Anwalt oder eine Anwältin in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich gerne an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden. Denn Sie genießen die freie Anwaltswahl.

Wenn Sie sich für eine von MEIN RECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich Ihre Selbst­beteiligung im Rechtsschutz­fall um 150 Euro.

Ja. Im Verkehrs-Rechtsschutz für ein Kraft­fahrzeug sind nur Sie und das von Ihnen angegebene Fahrzeug versichert. Wir empfehlen hier den Abschluss des Mehrfahrzeug-Rechtsschutzes oder einer Kombination mit dem Privat-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz. So sind alle auf Sie, Ihren (Ehe-)Partner oder Ihre (Ehe-)Partnerin, Ihre mitversicherten Kinder und weitere mitversicherte Personen in Ihrem Haushalt zugelassenen Fahrzeuge (Auto, Motorräder und Mofas) versichert.*

In der Kombination Privat-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz ist auch der private Lebens­bereich für Sie und Ihre Familie abgesichert.

Auf Wunsch vermittelt Sie unser Rechtsservice MEIN RECHT an eine Anwaltskanzlei zur telefonischen Erst­beratung.**

Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist. Und immer ohne Selbst­beteiligung. Mit MEIN RECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch unter 0211 529-5555 oder online unter MEIN RECHT.de. Dort finden Sie übrigens zahlreiche digitale Service­leistungen zur schnellen Selbst­hilfe inklusive Formular­vorlagen und Ratgeber.

Die Deckungs­summe ist unbegrenzt.

Ihr Rechts­schutz gilt für alle Auslands­aufenthalte bis zwei Jahre.

* Außer im Single-Rechtsschutz ** Es handelt sich um eine telefonische Erstberatung für Rechts­angelegenheiten, die ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann. Die Rechts­anwältinnen und Rechts­anwälte müssen in Deutschland zugelassen sein. Außerdem muss das deutsche Recht anwendbar sein.

Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: [email protected], Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.

Vermittlerinformationen

Bei Planung, Erwerb, Errichtung oder Sanierung einer privaten Immobilie.

Für noch mehr rechtliche Sicherheit in unsicheren Zeiten.

Hier kalkulieren Sie im Voraus, welche möglichen Kosten im Rechts­streit auf Sie zukommen können.

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