Zahnzusatzversicherung

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Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die Basis-Leistungen Ihrer gesetzlichen Versicherung und deckt hochwertige Zahnbehandlungen ab – zum Beispiel Zahnreinigungen oder Implantate. Mit der Versicherungskammer Bayern bietet Ihre Sparkasse Ihnen eine Zusatzversicherung, bei der Sie je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet bekommen. So bleibt die Erhaltung Ihrer Zahn­gesundheit bezahlbar.

Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife. Die jeweiligen Prozentsätze beziehen sich auf den erstattungs­fähigen Rechnungs­betrag und enthalten die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

1 Preis­beispiele gelten für die Altersgruppe 20 bis 29 Jahre. Die monatlichen Beiträge variieren je nach Altersgruppe.

Moderne und innovative Behandlungs­methoden sind je nach Tarif abgedeckt. Dazu zählen hochwertige Materialien, Prophylaxe-Leistungen und Zahnersatz. So profitieren Sie von einer Rundum­versorgung.

Wählen Sie zwischen drei Tarifen und finden Sie so für jeden Bedarf das passende Angebot. Sie bekommen bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten zurück.

Ihr Schutz greift sofort ab Vertragsbeginn. Das bedeutet: Ihre Zahnzusatzversicherung leistet auch, wenn Versicherungsfälle direkt nach Vertragsabschluss eintreten.

Premium-Zahnschutz, der keine Wünsche offen lässt – bis zu 100 Prozent Leistung bei bis zu null Prozent Eigenanteil. Profitieren Sie auch als gesetzlich versicherte Person von hochwertigen Leistungen.

Regelmäßige professionelle Zahnreinigungen werden je nach Tarif übernommen. Auch eine Zahnaufhellung kann tarifabhängig erstattungsfähig sein – für ein gepflegtes und strahlendes Lächeln.

Eine gesunde Entwicklung von Kiefer und Zähnen ist im Kindesalter besonders wichtig. Etwa jedes zweite Kind in Deutschland benötigt eine kieferorthopädische Behandlung, um Fehlstellungen frühzeitig zu korrigieren.

Mit ZahnPRIVAT 100 sind die Kosten dafür bestens abgesichert. In Kombination mit der gesetzlichen Krankenversicherung werden kieferorthopädische Leistungen bis zu 5.000 Euro in der Tariflaufzeit übernommen. So sorgen Sie entspannt für das schönste Lächeln Ihres Kindes.

Die Versicherungskammer Bayern ist Teil der Sparkassen-Finanzgruppe und in Bayern und der Pfalz zuhause. Die Verbundenheit mit der Region ist eine Stärke: Die Nähe sorgt für eine echte und verlässliche Beratung.

Tragen Sie Ihre persönlichen und gesundheitlichen Daten ein.

Vergleichen Sie die Tarife und wählen Sie den, der zu Ihnen passt. Unser Online-Selbstberatungstool unterstützt Sie dabei.

Ergänzen Sie Ihre Daten, prüfen Sie alle Angaben und schließen Sie den Vertrag ab.

Ihre Zahnzusatzversicherung zahlt nicht für

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Leider nein. Behandlungen können nur übernommen werden, wenn sie erst nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung empfohlen oder begonnen werden. Für bereits geplante oder laufende Maßnahmen besteht kein Versicherungsschutz. Eine rückwirkende Absicherung ist nicht möglich.

Der Versicherungsvertrag läuft zunächst bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres. Danach verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Sie nicht kündigen. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich.

Ja. In den ersten drei Kalenderjahren gelten für Zahnbehandlung, Zahnersatz, schmerzstillende Maßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen Obergrenzen für die Erstattung, die je nach Tarif unterschiedlich hoch sind.

ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90

Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus den vorhergehenden Kalenderjahren zusammengerechnet.

Zur Zahnprophylaxe zählen unter anderem die professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelungen, Fluoridierungen, sowie das Erstellen eines Mundhygienestatus. Diese Leistungen werden je nach Tarif zum vereinbarten Prozentsatz erstattet.

Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist die Erstattung hier auf insgesamt 100 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Unter schmerzstillende Maßnahmen fallen zum Beispiel:

Bei einer Zahnaufhellung (Bleaching) können Kosten erstattet werden, wenn die Behandlung in einer Zahnarztpraxis durchgeführt oder zahnärztlich begleitet wird. Die Erstattung erfolgt zum vereinbarten Prozentsatz, abzüglich der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

Erstattungen im Überblick:

Ein Heil- und Kostenplan wird von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt erstellt, wenn eine Behandlung ansteht. Er zeigt den Befund, die geplante Behandlung sowie die voraussichtlichen Kosten. Der Plan wird vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse eingereicht, damit der Zuschuss festgelegt werden kann.

Für die Leistung Ihrer Zahnzusatzversicherung ist ein Heil- und Kostenplan nicht verpflichtend. Dennoch empfehlen wir, ihn vorab einzureichen. So wissen Sie frühzeitig, welcher Eigenanteil für Sie entsteht.

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