Messwesen

Messwesen

Das digitale Messwesen schafft auf der Verbraucherseite eine wichtige technische Voraussetzung für das neue Energiesystem. Denn: Nur durch die Digitalisierung und den zügigen Smart-Meter-Rollout gelingt die Energiewende.

Wir sorgen seit über 100 Jahren für die sichere und zuverlässige Energieversorgung in Ihrer Region. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir für den Betrieb, die Wartung und die Ablesung Ihres Stromzählers zuständig.

Zählerstand mitteilen

Messeinrichtungen & -systeme

Zählertyp und Messkonzept

Preise für den Messstellenbetrieb

Bereitstellung von Lastgangdaten für RLM-Kunden

Energieserviceanbieter (ESA)

Bestellung eines intelligenten Messsystems

Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler, elektronischer Stromzähler modernster Bauart. Im Gegensatz zu konventionellen Zählern kann eine moderne Messeinrichtung neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte der letzten 24 Monate speichern und anzeigen. Von bisherigen elektronischen Zählern unterscheidet sich die moderne Messeinrichtung durch eine weitergehende Sicherheitszertifizierung. Die moderne Messeinrichtung wird weiterhin vor Ort abgelesen und überträgt keine Daten nach außen.

Informationen Moderne Messeinrichtungen

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einer modernen Messeinrichtung, die um ein zusätzliches Gateway ergänzt wird. Das Gateway ist eine Art kleines Modem, welches die Daten aus einer oder mehrerer modernen Messeinrichtungen ausliest, aufbereitet und verschlüsselt. Die Daten werden an uns bzw. weitere Berechtigte (z.B. Ihrem Stromlieferanten) übertragen. Die Übertragung der Daten erfolgt über unser firmeneigenes Mobilfunknetz. An Standorten ohne entsprechende Netzabdeckung kommen ggf. alternative Lösungen zum Einsatz. Ihre Daten sind außerdem in dem persönlichen Visualisierungsportal zu finden.

Informationen Intelligente Messsysteme

Energiedatenportal für iMSys-Kunden

Die Steuerbox ist eine Steuerungseinrichtung, die an ein intelligentes Messsystem angeschlossen wird. Sie ermöglicht die sichere Steuerung von Anlagen wie Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeichern, Klimaanlagen oder Erzeugungsanlagen und unterstützt so einen stabilen und effizienten Netzbetrieb.

Hier finden Sie die Bedienungsanleitungen für die verschiedenen Messeinrichtungstypen.

Anleitung ISKRA Typ MT175

Anleitung ISKRA Typ MT631

Anleitung ISKRA Typ MT681

Anleitung DZG Typ DVS 74

Anleitung EMH Typ MME 4.0

Anleitung Landis + Gyr E320-eHZ

Anleitung APATOR Typ NORAX 3D

Anleitung APATOR PICUS

Anleitung Holley DTZ541

Anleitung Holley EHZ541

Anleitung Logarex LK13BE

Anleitung Latronic L20

Anleitung ISKRA Typ MT691

Ein konventioneller Zähler ist der bisher herkömmliche Zähler. Er misst elektromechanisch oder elektronisch Ihre Strommenge. Das Messstellenbetriebsgesetz sieht den Einsatz neuer, digitaler Zählertechnik vor. Bis 2032 werden wir daher alle konventionellen Zähler gegen neue Messtechnik austauschen.

Der richtige Zähler bzw. die Zählerkombination hängt davon ab, welche Geräte bei Ihnen angeschlossen sind. Gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallationsbetrieb stellen Sie das für Ihren Haushalt passende Messkonzept auf, aus dem sich die Tarifzähleroption ergibt.

Bitte beachten Sie! Nur registrierte Elektroinstallationsbetriebe sind berechtigt, Zähler für die Montage oder Demontage zu beantragen.

Wenn Sie nur haushaltsübliche Mengen an Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen, schließen Sie einen Stromliefervertrag als Haushaltskund : in bei einem Energielieferanten Ihrer Wahl ab. In diesem Fall benötigen Sie einen Eintarifzähler .

Dann haben Sie zwei Möglichkeiten, zwischen denen Sie verpflichtend wählen können:

Mehr Informationen dazu finden Sie hier .

Dann müssen Sie anstelle des Einrichtungszähler einen Zweirichtungszähler einsetzen. Stimmen Sie sich dazu bitte mit Ihrem Elektroinstallationsbetrieb ab.

Bereits installierte Zähler in Bestandsanlagen werden im regelmäßigen Turnustausch so ersetzt, wie sie eingebaut sind. Das bedeutet, dass in Bestandsanlagen Doppeltarifzähler für Haushalts- und Heizungsstrom weiterhin ersetzt werden. Wenn Sie eine Erzeugungsanlage installieren möchten, ist der Doppeltarifzähler als Zweirichtungszähler durch Ihren Elektroinstallationsbetrieb auswählbar.

Die Messentgelte waren bisher in den Stromkosten Ihres Stromlieferanten enthalten. Unser Ziel ist es, mit Ihrem Stromlieferanten eine Vereinbarung zu treffen, damit der Zähler weiterhin wie gewohnt über Ihre Stromrechnung abgerechnet wird. Ihr Stromlieferant hat allerdings das gesetzliche Recht, dies abzulehnen. In diesem Fall erhalten Sie zukünftig ab Zählerumbau zwei getrennte Rechnungen. Eine für den Stromverbrauch von Ihrem Stromlieferanten und eine separate Rechnung für den Zähler von uns.

Der Messstellenbetrieb wird als Standardleistung gem. § 34 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durchgeführt. Der § 30 MsbG schreiben für die Ausstattung der Messstellen für die grundzuständigen Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- bzw. Einspeisekategorien gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb vor. Zusätzlich zu den Standardleistungen bietet der grundzuständige Messstellenbetreiber Zusatzleistungen gem. § 34 Abs. 2 und 3 MsbG an.

Maßgeblich für die Bestimmung des Messentgeltes für Ihr intelligentes Messsystem ist der durchschnittliche Stromverbrauch der letzten 3 Jahre an dieser Messstelle bzw. die installierte Leistung Ihrer Einspeiseanlagen. Liegt kein Durchschnittswert vor, erfolgt eine Zuordnung nach der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers.

Die Angaben werden regelmäßig überprüft, aktualisiert und unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Fristen veröffentlicht. Sobald neue Zusatzleistungen durch die Westfalen Weser Netz GmbH angeboten werden, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) stellt als Verteilnetzbetreiber allen Netzkunden mit Lastgangzählungen (registrierende Leistungsmessung (RLM)) den Lastgang bzw. Zählerstände über ein eigenes Energiedatenportal zur Verfügung. Diese Lastgangzähler sind in der Regel bei Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh Strom, bei einer Einspeiseleistung von über 100 kWp sowie beim Erdgas bei einem Jahresverbrauch von 1,5 GWh eingebaut. Bei einem störungsfreien Betrieb werden die Lastgangdaten mindestens einmal täglich aktualisiert. Zur Verfügung gestellt werden gemessene Lastgangdaten (ohne Berechnung von Trafoverlusten etc.). Die Bereitstellung der Lastgangdaten über das Energiedatenportal ist für Netzkunden kostenfrei.

Wenn Sie Netzkunde sind, können Sie den unten angefügten Anwenderantrag ausfüllen und unterschrieben an die Kontaktadresse mailen oder faxen. Alle weiteren Informationen bekommen Sie dann per E-Mail zugesendet. Anfragen von Energiedienstleistern und Lieferanten können nur mit einer Vollmacht des jeweiligen Netzkunden bearbeitet werden. In diesem Fall werden die gewünschten Daten nicht über das Portal, sondern im Format „csv“ zur Verfügung gestellt.

Energiedatenportal für RLM-Kunden

Bitte schicken Sie uns den ausgefüllten Anwenderantrag per E-Mail oder per Fax an 05251 503 8658 zu.

Die seit dem 01.10.2022 gültige Marktrolle Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers (ESA) bezeichnet Dienstleister, die im Auftrag des Anschlussnutzers Messwerte beim Messstellenbetreiber anfragen.

Dies bietet den Energieserviceanbietern die Möglichkeit automatisiert die vom Anschlussnehmer gewünschten Daten abzurufen und zu verarbeiten. Dieser weitere Schritt der Digitalisierung ermöglicht vielen Letztverbrauchern ihren Energieverbrauch zu optimieren und damit einen wichtigen Baustein zur Energiewende beizutragen.

Zum Abschluss eines ESA-Vertrags schicken Sie uns die ausgefüllten Vertragsunterlagen per E-Mail zu.

Die Westfalen Weser Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber bietet aktuell einen bilateralen Bestellprozess an. Sie können Messprodukte aus RLM- und iMSys-Anlagen kostenlos per E-Mail bestellen. Die Übermittlung erfolgt per MSCONS.

Unabhängig davon können Kunden mit einem intelligenten Messsystem oder einer RLM-Messung Ihre Messwerte selbstständig einsehen sowie für eine weitere Auswertung exportieren. Nutzen Sie dazu unser Energiedatenportal für iMSys-Kunden oder unser Energiedatenportal für RLM-Kunden .

Am 21. Februar 2025 wurde das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) novelliert, um die Digitalisierung der Energiewende zu fördern und die Netzstabilität zu sichern. Ein Gutachten hat gezeigt, dass Messstellenbetreiber aufgrund gestiegener gesetzlicher Anforderungen und hoher Inflationsraten mit höheren Kosten konfrontiert sind. Daher wurden die Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb rückwirkend zum 1. Januar 2025 angehoben.

Um weiterhin einen zuverlässigen und wirtschaftlichen Messstellenbetrieb anbieten zu können, werden wir unsere Preise zum 1. Juli 2025 anpassen.

Die ab dem 1. Juli 2025 gültigen Messentgelte entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.

Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Wirksamkeitszeitpunkt der Messentgeltänderung zu kündigen. Ihre Kündigung bedarf der Textform. Diese können Sie uns über den Postweg: Westfalen Weser Netz GmbH, Tegelweg 25, 33102 Paderborn oder an unser Postfach [email protected] zukommen lassen.

Grund dafür ist das auf einer EU-Richtlinien basierende und vom Bundestag am 02.09.2016 beschlossene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Dieses Gesetz sieht massive Änderungen für den deutschen Energiemarkt vor. Dazu gehört auch die flächendeckende Einführung neuer Zählertechnik in ganz Deutschland. Jeder Zähler muss lt. Gesetz bis 2032 gegen die neue Zähltechnik ausgetauscht werden.

Das hängt von Ihrem Verbrauch und/oder der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage (falls vorhanden) ab. Einfach gesagt: Ab einen Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh und/oder eine Einspeiseleistung ab 7kWp erhalten sie ein intelligentes Messsystem.

Auch Kunden mit Rundsteuerempfänger (TRE) erhalten die neue Zählertechnik. Der Rundsteuerempfänger ist nicht Bestandteil des Messsystems und bleibt weiter in Betrieb.

Nein, jeder Messstellenbetreiber ist verpflichtet, den Umbau durchzuführen. Auch die Anschlussnutzer sind gesetzlich verpflichtet, den Einbau durchführen zu lassen.

Die Steuerbox ist Bestandteil der Digitalisierung der Energiewende. Sie ermöglicht die sichere Steuerung bestimmter Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen, beispielsweise §14a EnWG Anlagen, wie Wärmepumpen, private Wallboxen, Klimaanlagen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW aber auch Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kWp. (§9 EEG) Damit können Stromnetze auch bei einer steigenden Anzahl elektrischer Anlagen zuverlässig und stabil betrieben werden.

Nein. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des Messstellenbetriebsgesetzes für den Einbau vorliegen, sind Anschlussnutzer und Anlagenbetreiber verpflichtet, den Einbau der erforderlichen Mess- und Steuerungstechnik zu ermöglichen. Über einen geplanten Einbau werden Sie rechtzeitig informiert.

Nein. Die Steuerung erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen und dient dazu, die Sicherheit und Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen. Die Versorgung Ihres Haushalts bleibt dabei jederzeit gewährleistet. Bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wird die Leistung lediglich auf einen gesetzlich vorgegebenen Mindestwert vorübergehend gedimmt, sodass die Anlage weiterhin genutzt werden kann.

Damit die Steuerung genutzt werden kann, müssen die steuerbaren Anlagen fachgerecht an die Steuerungstechnik angebunden werden. Ihre Anlagen sind dahingehend entsprechend vorzubereiten. Techn. Anschlussbedingungen

Die Errichtung und Anpassung der Kundenanlage erfolgt durch einen Elektroinstallationsbetrieb. Zudem ist dem Messstellenbetreiber der Zugang zur Messstelle für Einbau, Betrieb und Wartung der Geräte zu ermöglichen.

Die Messentgelthöhe entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Preisblatt .

Wir kündigen den Umbau rechtzeitig und schriftlich 3 Monate vor dem Umbau an. Außerdem erhalten Sie 2 Wochen vorher noch einmal einen konkreten Terminvorschlag.

Der Umbau dauert ca. 20 Minuten. In dieser Zeit müssen wir kurz die Stromversorgung unterbrechen. Sie sollten vorher empfindliche Geräte von der Stromversorgung trennen.

Ja, das ist möglich. Informationen dazu finden Sie auf dem Schreiben des konkreten Terminvorschlags. Rufen Sie die dort angegebene Telefonnummer an und vereinbaren Sie einen neuen Termin mit unserem Partnerunternehmen.

Die Installation wird nicht berechnet.

Zum Auslesen Ihrer persönlichen Verbrauchsdaten aus der modernen Messeinrichtung ist die Eingabe einer PIN notwendig. Diese senden wir Ihnen ca. 2 Wochen nach Einbau der modernen Messeinrichtung per Post zu. Weitere Informationen zur Eingabe der PIN entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung für moderne Messeinrichtungen.

Bitte wenden Sie sich für den Ausbau Ihres Zählers an einen Installateur. Dieser kümmert sich um die sichere Verdrahtung und den Zählerausbau.

Sie haben ab dem 01.01.2025 die Möglichkeit, vorzeitig zum geplanten Rollout den Einbau eines intelligentes Messsystems zu bestellen. Die vorzeitige Ausstattung erfolgt dann innerhalb von 4 Monaten sofern technisch machbar und kostet einmalig 100,00€ brutto zzgl. der jährlichen Messkosten. Das Bestellformular finden Sie hier .

Weitere Informationen zur Bestellung eines intelligenten Messsystems finden Sie hier.

Dieser ist nur für Bestellungen durch den Lieferanten relevant. Den Vertrag über die Zusatzleistung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber finden Sie hier.

Keinen Zahlungstermin mehr verpassen. Möchten Sie, dass wir zukünftig den Rechnungsbetrag für das Messentgelt automatisch abbuchen? Senden Sie uns einfach das SEPA-Lastschriftformular ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Die Verträge zur Durchführung des Messstellenbetriebs finden Sie hier.

Messstellenvertrag Strom

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Verbraucherinformationen

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