SEPA

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SEPA, die sogenannte „Single Euro Payments Area“, ermöglicht einen einheitlichen Zahlungsverkehr in Europa. Zu den SEPA-Zahlverfahren zählen Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.

Alle an den SEPA-Zahlverfahren teilnehmenden Länder finden Sie hier.

Informieren Sie sich über die SEPA-Zahlverfahren.

Ob im Inland oder europäischen Ausland – IBAN und BIC sind einheitlich aufgebaut. Dies vereinfacht Ihre Kunden­daten-Verwaltung. Einheitliche Prüf­kriterien erhöhen zudem die Qualität Ihrer Daten.

Die IBAN ist international einheitlich zusammen­gesetzt und besteht aus einem Länder­kennzeichen, einer Prüf­ziffer sowie einer nationalen Komponente. In Deutschland sind das die Bank­leit­zahl des Kredit­instituts und die Konto­nummer. Die Länge der IBAN ist von Land zu Land unterschiedlich. Sie ist auf maximal 34 alpha­numerische Zeichen begrenzt. In Deutschland hat sie immer 22 Stellen. Einheitliche Prüf­kriterien erhöhen zudem die Qualität Ihrer Daten.

Über den BIC (oftmals auch als SWIFT-Code bezeichnet) können Kreditinstitute weltweit eindeutig identifiziert werden. Der BIC setzt sich aus acht beziehungs­weise elf alpha-numerischen Zeichen zusammen.

Bei inländischen sowie bei grenz­über­schreitenden Zahlungen in andere EU-/EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)-Länder nutzen Sie die IBAN. Die Angabe des BIC (Internationale Bank­leit­zahl) ist optional. Ausnahme: Für Zahlungen in die Schweiz, Monaco und San Marino geben Sie bitte weiterhin den BIC an.

Sie finden die IBAN und den BIC auf Ihrem Kontoauszug, im Online-Banking oder Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte).

Geben Sie Ihre IBAN immer in Vierer-Blöcken an. So wird diese einfach und komfortabel übernommen.

Zur Beauftragung belegloser SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften nutzen Sie das SEPA-Datenformat (XML-Format) auf dem ISO Standard 20022.

Der ISO Standard 20022 ist in verschiedene Anwendungs­bereiche unterteilt. Zum Beispiel werden Kunde-Bank-Nachrichten unter der Bezeichnung „pain“ und Bank-zu-Bank-Nachrichten als „pacs“ geführt. Das pacs-Format ist für die Kredit­institute in allen SEPA-Ländern verbindlich und wurde vom Entscheidungs­gremium der europäischen Kredit­wirtschaft für Zahlungs­verkehrs­themen, dem European Payments Council (EPC), vorgegeben.

Die kunden­freundliche Lösung der Sparkassen-Finanzgruppe folgt der Empfehlung des EPC zum Kunde-Bank-Format (pain).

Mit dem SEPA-Datenformat der Sparkassen-Finanzgruppe sind Sie bestens gerüstet und flexibel – Ihnen steht der europäische Zahlungs­verkehrsmarkt offen. Die mit allen deutschen Kredit­instituten abgestimmte Spezifikation ermöglicht die Verwendung eines einheitlichen Daten­formates, um alle deutschen und viele europäische Banken zu erreichen.

Zusammen mit dem Kommunikations­verfahren EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard) wird die im deutschen Zahlungs­verkehr bewährte Multi­bank­fähigkeit auf den europäischen Zahlungs­verkehr ausgeweitet.

Hinweis: Die vorherigen und jeweils aktuellen technischen Beschreibungen finden Sie in Kapitel 2 der Anlage 3 der „Schnitt­stellen­spezifikation für die Daten­fern­übertragung zwischen Kunde und Kredit­institut gemäß DFÜ-Abkommen“. Diese und zugehörige XML-Schema­dateien können Sie unter www.ebics.de herunter­laden.

Mit IBAN und BIC können Sie Euro-Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums zuverlässig tätigen.

Mit der SEPA-Überweisung können Sie Euro-Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums zuverlässig tätigen. Bei elektronischer Beauftragung ist Ihr Geld spätestens am nächsten Geschäftstag bei der Empfängerbank.

Mit der Echtzeit-Überweisung, auch Instant Payment genannt, ist eine Überweisung innerhalb von Sekunden möglich. Überweisungen sind Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr im Online-Banking, im Mobile-Banking und über die App Sparkasse Business möglich.

Prozesse verbessern, Effizienz erhöhen, Zeit und Kosten sparen: Mit der Möglichkeit der terminierten Einreichung sichern Sie sich Liquiditäts­vorteile und optimieren Ihre Beauftragungs­zeit. Der Zahlungs­eingang bei den EmpfängerInnen erfolgt praktisch zeitgleich.

Verbinden Sie die Vorzüge der Echtzeitüberweisung mit den Vorteilen einer Sammel­beauftragung:

Die Echtzeit-Benachrichtigung ist Teil der Instant Payment Services und eine innovative Erweiterung für Geschäfts- und Firmenkunden. Sie ermöglicht es dem Zahlungsempfänger, sofort über Echtzeit-Überweisungseingänge informiert zu werden. Mit den damit verbundenen Vorteilen bieten Überweisungen in Echtzeit insgesamt einen noch höheren Mehrwert:

Für alle Zahlungen, die nicht mit der SEPA-Überweisung möglich sind, steht Ihnen die Auslandsüberweisung zur Verfügung.

Sie nutzen die Auslandsüberweisung (SWIFT-Zahlung) für Ihre Überweisungen in Fremd­währungen:

Sie nutzen die Auslands­über­weisung (SWIFT-Zahlung) für Ihre Über­weisungen in Euro:

Für eine Auslands­überweisung sind folgende Angaben erforderlich:

Überweisungen und Lastschriften über 50.000 Euro in das oder aus dem Ausland müssen an die Deutsche Bundes­bank gemeldet werden. Bei Fragen zum Thema Melde­pflicht (Einreichungs­weg, Melde­fristen etc.) steht Ihnen die kosten­freie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefon­nummer 0800 1234-111 zur Verfügung.

Mit der SEPA-Lastschrift können Sie fällige Rechnungs­beträge europaweit einziehen.

Mit der SEPA-Lastschrift können Sie fällige Rechnungs­beträge europaweit einziehen. Mit dem konkreten Fälligkeits­datum bei der SEPA-Lastschrift verbessern Sie Ihr Liquiditäts­management und können Zahlungs­ströme tag­genau steuern. Dies ist nicht nur für europaweit agierende Unternehmen interessant. Der Zahlungs­empfänger muss die SEPA-Lastschrift so einreichen, dass sie dem Kredit­institut des Zahlungs­pflichtigen rechtzeitig vorliegt. SEPA-Lastschriften müssen mindestens einen Tag vor Fälligkeit bei dem Kredit­institut des Zahlungs­pflichtigen vorliegen.

Voraussetzung für den Einzug von Geldern per SEPA-Lastschrift ist das SEPA-Lastschrift­mandat. Es ermächtigt den Zahlungs­empfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungs­pflichtigen einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Zahlungs­pflichtigen zur Einlösung der Lastschrift angewiesen. Das SEPA-Lastschrift­mandat kann für einmalige oder wieder­kehrende Zahlungen erteilt werden.

Generell gilt das SEPA-Lastschrift­mandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungs­pflichtigen. Wird jedoch binnen 36 Monaten seit dem letzten Einzug keine Folge­lastschrift vom Zahlungs­empfänger eingereicht, verfällt dieses Lastschrift­mandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut SEPA-Lastschriften eingezogen werden, muss ein neues SEPA-Lastschrift­mandat vom Zahlungs­pflichtigen eingeholt werden.

Jedes SEPA-Lastschrift­mandat erhält eine eindeutige Mandats­referenz (zum Beispiel eine fort­laufende Nummer), die vom Zahlungs­empfänger vergeben wird. Diese muss bei allen SEPA-Lastschriften angegeben werden. In Verbindung mit der Identifikations­nummer des Lastschrift­einreichers (sogenannte Gläubiger-Identifikations­nummer – kosten­frei erhältlich bei der Deutschen Bundesbank) wird jedes Mandat eindeutig identifiziert.

Ein Musterformular finden Sie hier .

Der Erstattungs­anspruch für den Zahlungs­pflichtigen beträgt acht Wochen nach dem Zeit­punkt der Konto­belastung. Bei einem nicht erteilten, abgelaufenen oder widerrufenen Mandat beträgt die Rück­gabe­zeit bis zu 13 Monate.

Die SEPA-Firmen-Lastschrift unterscheidet sich in einigen Punkten von der SEPA-Basis-Lastschrift:

Ein Musterformular zur Firmenlastschrift finden Sie hier .

Ob im Laden­lokal oder im Online-Shop: Lassen Sie Ihre Kundinnen und Kunden ent­scheiden, wie sie bezahlen möchten.

Schnell auf besondere Ereignisse reagieren – mit einem flexiblen Kredit­rahmen.

Entdecken Sie die exklusiven Business-Optionen: Online-Banking Business und Business Pro mit noch mehr Funktionen und Services.

Die Sparkassen-Finanzgruppe gehört laut trendence Graduate Barometer zu den beliebtesten Arbeitgebern bundesweit.

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