Ladeeinrichtungen für Zuhause

Ladeeinrichtungen für Zuhause

Sie möchten eine Ladestation oder Wallbox für Ihr Elektroauto zu Hause installieren? Dann sind Sie hier genau richtig. Egal, ob Sie einen neuen Netzanschluss benötigen oder die Leistung Ihres Hausanschlusses nicht ausreicht – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Anmeldung & Genehmigung

Wenn Ihre ausgesuchte Ladestation mehr als 12 kW Leistung hat, benötigen Sie vor dem Einbau eine Genehmigung von uns. So stellen wir sicher, dass alles sicher läuft und die Technik passt.

Was ist jetzt zu tun?

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie eine neue Ladestation mit einer Leistung von über 12 kW installieren möchten.

Ladeeinrichtung anfragen

Falls die Leistung Ihres Anschlusses nicht ausreicht, können Sie hier eine Leistungserhöhung etc. bestellen.

Netzanschluss beantragen

Für jede Ladeinfrastruktur mit mehr als 4,2 kW Leistung gilt, dass sie nach § 14a EnWG angemeldet werden muss und steuerbar sein muss. Ihr Elektroinstallateur übernimmt die Anmeldung und sorgt dafür, dass alle technischen Voraussetzungen erfüllt werden.

Folgende Faktoren sollten Sie bei der Auswahl Ihrer Ladestation/ Wallbox für zu Hause beachten:

Für die Auswahl und Installation der Ladeeinrichtung sollten Sie einen Elektrofachbetrieb hinzuziehen. Bestens geeignet sind Elektrofachbetriebe mit der Qualifikation "Fachbetrieb E-Mobilität", sie sind auf die fachgerechte Installation von Ladeinfrastruktur geschult.

Nähere Informationen finden Sie hier:

In Abstimmung mit einem Fachbetrieb für Elektromobilität muss eine entsprechende Ladesäule/ Wallbox ausgesucht werden. Hierbei können Ihnen die oben dargestellten Auswahlkriterien helfen.

OPTIONAL - Schritt 2: Voranfrage

Sofern Ihre Ladestation über eine Leistung von mehr als 12kW verfügt, muss vor der Installation eine Genehmigung von uns als zuständigem Netzbetreiber erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür den unten stehenden Button "Ladeeinrichtung anfragen". Sie müssen kein Benutzerkonto anlegen, mit dem Klick auf "Weiter" gelangen Sie direkt zu unserem Online-Formular.

Nach Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.

Schritt 3: Installation und Anmeldung

Die Installation Ihrer Ladeeinrichtung erfolgt durch einen geeigneten Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl.

Verfügt Ihre Ladestation über eine Leistung von mehr als 4,2kW , muss diese nach §14a EnWG zusätzlich durch Ihren Elektrofachbetrieb angemeldet werden.

Weitere Infos zu §14a EnWG

Die Ladeleistung des Autos und der Ladeeinrichtung sind ausschlaggebend für die Ladedauer. Es gilt immer die kleinere Leistung. Wenn Ihr Auto z.B. mit 11 kW laden kann und die Ladesäule/ Wallbox eine 3,6 kW Ladeleistung besitzt, wird mit einer Leistung von 3,6 kW geladen.

Den fehlenden Netzanschluss oder Ihre neue Anschlussleistung können Sie direkt bei uns beauftragen.

Bitte nutzen Sie hierfür unser Online-Portal.

Netzanschluss/ neue Anschlussleistung beantragen

Zu gesonderten Tarifen fragen Sie bitte Ihren Stromanbieter. Westfalen Weser Netz ist Netzbetreiber und stellt den Stromanbietern die Rechnung für die Netznutzung. Bei Westfalen Weser Netz gibt es die Möglichkeit, die Netzentgelte für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z.B. Elektro-Ladestationen) zu reduzieren.

Ihr Stromanbieter nutzt dann gegebenenfalls die Möglichkeit, Ihnen auf dieser Basis einen vergünstigten Tarif anzubieten.

Dazu muss ein gesonderter Zähler mit einem Rundsteuerempfänger installiert werden, der die Möglichkeit zur Unterbrechung der Stromversorgung bei Netzengpässen sicherstellt. Der zusätzliche Zähler und der Rundsteuerempfänger kann von einem zugelassenen Installateur bei uns beantragt werden.

Eine gute Übersicht zu den Förderungen finden Sie unter: Land NRW – Förderungen: www.elektromobilitaet.nrw Bundesförderungen: www.bafa.de

Die Bafa-Förderung setzt unter anderem die technische Steuerbarkeit der Ladeeinrichtung für die Förderung voraus. Fordert der Netzbetreiber die Steuerbarkeit ein, ist diese zwingend umzusetzen.

Im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH wird die Steuerbarkeit von Ladeeinrichtungen grundsätzlich gefordert, sofern die Leistung über 4,2 kW liegt (§ 14a EnWG).

Wünscht ein Kunde reduzierte Netzentgelte für den Betrieb der Ladeeinrichtung, ist dazu ein separater Zähler und Rundsteuerempfänger zur Steuerung der Ladeeinrichtung zu installieren.

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