Grundlagen für Erdgastransporte und -verteilung sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005, die Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) vom 25. Juli 2005 und die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) vom 25. Juli 2005.
Die Westfalen Weser Netz GmbH ist als Netzbetreiber unter der Nummer 700 109 beim DVGW registriert und stellt allen Wettbewerbern, unter der Voraussetzung vorhandener freier Netzkapazitäten, ihre Gasnetze zur Verteilung von Erdgas, sofern dies nicht aus betriebsbedingten oder anderen Gründen für Westfalen Weser Netz unzumutbar oder unmöglich ist, diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Bei der Errichtung neuer physischer Einspeisestellen in die Westfalen Weser Netz-Erdgasverteilnetze sind die Richtlinien von Westfalen Weser Netz für den Bau und Betrieb dieser Anlagen einzuhalten und alle anfallenden Kosten vom Veranlasser zu tragen.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie detaillierte Informationen über allgemein geltende Regelungen für das Erdgasnetz der Westfalen Weser Netz GmbH:
Von Natur aus ist Erdgas geruchlos. Deshalb mischen die Gasversorgungsunternehmen ihrem Erdgas einen Duftstoff bei. Dieser Stoff hat einen unverwechselbaren, durchdringenden Geruch - so durchdringend, dass Sie auch kleinste Mengen Erdgas ganz sicher bemerken.