Im Folgenden erhalten Sie detaillierte Informationen zu den allgemein geltenden Regelungen für das Erdgasnetz der Westfalen Weser Netz GmbH:
Lieferantenrahmenvertrag
Die Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Erdgas-Verteilnetz der Westfalen Weser Netz GmbH ergeben sich aus der "Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" sowie aus der Niederdruckanschlussverordnung.
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV XIV.1) in der zum 01. Januar 2025 geltenden Fassung können Sie sich unter dem folgenden Link herunterladen.
Der Anschlussnutzer stellt - ggf. über seinen Energielieferanten - sicher, dass sein Energiebezug einem Bilanzkreis zugeordnet ist. Ist der Energiebezug keinem gültigen Bilanzkreis zugeordnet, z. B. weil keine gültige Vertragsbeziehung zwischen dem Anschlussnutzer und einem Energielieferanten zur Abwicklung von Energielieferungen besteht, ist die Westfalen Weser Netz zur Unterbrechung der Anschlussnutzung berechtigt. Der Anschlussnutzer kann die Unterbrechung durch eine unverzügliche erneute Zuordnung seiner Abnahmestelle zu einem Bilanzkreis vermeiden.
Die Abrechnung der ohne direkte Bilanzkreiszuordnung entnommenen Energie erfolgt nach den veröffentlichten Preisblättern „Entgelte für die Abrechnung gegenüber Anschlussnutzern ohne direkte Bilanzkreiszuordnung“ gemäß Anhang.
Das aktuelle Preisblatt der Netzentgelte 2026 können Sie unter folgendem Link herunterladen.
Die Preisblätter der vorangegangenen Zeiträume können Sie unter den folgenden Links herunterladen.
Unter den jeweiligen Links finden Sie die Netzentgelte Erdgas für den Zeitraum 01.01.-31.12. der angegebenen Jahre von Westfalen Weser Netz sowie des Vorgängerunternehmens, der E.ON Westfalen Weser AG.
Unter dem folgenden Link kann eine Aufstellung der auf Basis von § 20 Abs. 2 GasNEV kalkulierten Netzentgelte heruntergeladen werden.
Einen Ansprechpartner zu allen Fragen der Netznutzung Gas finden Sie bei unseren Fachleuten zum Netzzugangsmanagement. Bitte wenden Sie sich an die Mailadresse:
Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten örtlichen Verteilernetz der Westfalen Weser Netz GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Zwecke des Gastransportes.
Die Belieferung der Ausspeisepunkte des Netznutzers mit Gas ist nicht Gegenstand des Vertrages und ist in gesonderten Verträgen zwischen Lieferant und Netznutzer zu regeln.
Zur Anwendung kommen gemäß Anlage 3 des Ausspeisevertrags angepasste Standardlastprofile nach dem Gutachten der TU München. Das Verfahren ist in dem "BDEW/VKU/GEODE Leitfaden zur Abwicklung von Standardlastprofilen Gas" vom 30. Juni 2011 festgelegt.
Im Rahmen der Veröffentlichungspflichten zum Standardlastprofilverfahren veröffentlicht die Westfalen Weser Netz im Folgenden die Excel-Dateien mit den verfahrenstechnischen Parametern.
Der Lieferantenrahmenvertrag zwischen dem Transportkunden und der Westfalen Weser Netz GmbH als Betreiber des örtlichen Verteilernetzes regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei der Abwicklung von Gastransporten. Er basiert auf der zum 01.10.2022 angepassten KoV XIII.1.
Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV XIII.1) in der zum 01. Oktober 2022 gültigen Fassung können Sie sich unter dem folgenden Link herunterladen.
zum Lieferantenrahmenvertrag Gas - Bilanzkreiswechsel ohne Stammdatenänderungsmeldungen.
Mit dieser Vereinbarung werden für den Geschäftsprozess Stammdatenänderung (Beschluss BK7-06-067 vom 20.08.2007, Ziffer 3) die Verwendung eines anderen Datenformates/Nachrichtentyps, sowie die Anpassung einzelner Prozessschritte aus der Anlage zur Festlegung BK7-06-067, Geli Gas, in der geänderten Fassung vom 28.10.2011 vereinbart. Die Möglichkeit zum Abschluss dieser Vereinbarung besteht für alle relevanten Netznutzer – in diesem Fall alle Gaslieferanten – im Netz der Westfalen Weser Netz GmbH. Ein ausformuliertes Angebot wird auf Nachfrage (an [email protected] ) vorgelegt.
gemäß Energiesteuergesetz.
Die Westfalen Weser Netz GmbH ist beim Hauptzollamt Bielefeld als Lieferer gemäß § 38 Abs. 3 Energiesteuergesetz angemeldet. Die dem jeweiligen Lieferanten vorzulegende Anmeldebestätigung als Lieferer von Erdgas steht unter dem anliegenden PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.
Folgende Systemdienstleistungen werden von der Westfalen Weser Netz GmbH erbracht:
die Messung, Abrechnung und Rechnungsstellung der aus dem Netz der Westfalen Weser Netz GmbH ausgespeisten Gasmengen;
die Rechnungsprüfung für die in das Netz der Westfalen Weser Netz GmbH eingespeisten Gasmengen;
Andere Systemdienstleistungen und Hilfsdienste können derzeit und mindestens bis zur verbindlichen Festlegung der einheitlichen Regeln und standardisierten Verfahren gemäß § 23 GasNZV, nicht angeboten werden.
Ausgleichsmaßnahmen für Lastschwankungen aufgrund von Ungleichgewichten bei der Ein- und Ausspeisung (Bilanzausgleich) können von Westfalen Weser Netz nicht angeboten werden. Diese zusätzliche Dienstleistung buchen Sie bitte bei einem Netzbetreiber in der vorgeschalteten Transportkette.