RECHTLICHE HINWEISE UND VERÖFFENTLICHUNGEN

RECHTLICHE HINWEISE UND VERÖFFENTLICHUNGEN

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen

Änderungen April 2026

Änderungen Januar 2026

Änderungen Januar 2025

Änderungen April/Mai 2024

Änderungen Januar 2024

Änderungen Juli 2023

Änderungen Januar 2019

Änderungen Januar 2017

Änderungen März 2015

Änderungen Januar 2014

Lieferungen und Leistungen aller Art, die von der Westfalen Weser Netz GmbH erbracht werden, erfolgen auf Grund der allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen.

Das in § 7a (5) EnWG vorgeschriebene Gleichbehandlungsprogramm wurde der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 07.08.2014 zugesendet und zum 01.09.2014 in Kraft gesetzt. Hier können Sie den Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms im Jahre 2025 herunterladen:

Zum 01. April 2026 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Westfalen Weser Netz GmbH angeschlossen werden.

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).

Ab dem 01. April 2026 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen der Westfalen Weser Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2023 v2.0 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Ab dem 01. Januar 2026 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung

Ab dem 01. Januar 2026 gelten die in den nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) aufgeführten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Erdgas-Netzanschlüsse.

Ab dem 01. Januar 2025 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung

Ab dem 01. Januar 2025 gelten die in den nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) aufgeführten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Erdgas-Netzanschlüsse.

Ab dem 01. April 2024 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung

Ab dem 01. Mai 2024 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen der Westfalen Weser Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2023 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Ab dem 01. Januar 2024 gelten die in den nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) aufgeführten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Strom-Netzanschlüsse.

Ab dem 01. Januar 2024 gelten die in den nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) aufgeführten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Erdgas-Netzanschlüsse.

Zum 01. Juli 2023 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Westfalen Weser Netz GmbH angeschlossen werden.

Ab dem 01. Juli 2023 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen der Westfalen Weser Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2023 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Ab dem 01. Januar 2019 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung

Ab dem 01. Januar 2019 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung

Ab dem 01. Januar 2017 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung

Ab dem 01. Januar 2017 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung

Ab dem 01.03.2015 ändern sich die Formulierungen der Ziffern 1.3 und 1.4 des Preisblatts zu den Ergänzenden Bedingungen Elektrizität zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) der Westfalen Weser Netz GmbH sowie die Preise gemäß Ziffer 5.3 des Preisblatts wie folgt:

1.3 Der Anschlussnehmer zahlt für die Herstellung des Standardnetzanschlusses (Ausführung mit einem Querschnitt von 35 mm² Al in Erdkabel mit Hausanschlusskasten) folgende Beträge:

a) Einzelverlegung der Sparte Strom Bei Anschlüssen bis 16 m Länge auf dem Kundengrundstück (1.350,00 €) 1.606,50 € 1) Mehrlänge Kabel über 16 m auf dem Kundengrundstück (24,50 €/m) 29,16 €/m 1)

b) Gemeinsame Verlegung z.B. mit den Sparten Gas, Telekom oder Wasser Bei Anschlüssen bis 16 m Länge auf dem Kundengrundstück (960,00 €) 1.142,40 € 1) Mehrlänge Kabel über 16 m auf dem Kundengrundstück (14,70 €/m) 17,49 €/m 1)

1.4 Der Anschlussnehmer ist berechtigt, auf dem Privatgrundstück Erdarbeiten unter Einhaltung der von Westfalen Weser Netz mitgeteilten technischen Vorgaben in Eigenleistung und auf eigene Verantwortung zu erbringen. Für den selbst geschachteten und wieder verfüllten Graben werden zu Gunsten des Anschlussnehmers folgende Beträge kostenmindernd berücksichtigt: a) Einzelverlegung (6,55 €/m) 7,79 €/m 1) b) Gemeinsame Verlegung (3,45 €/m) 4,11 €/m 1)

5.3 Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von Westfalen Weser Netz angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die Kosten aus Zahlungsverzug und aus einer erforderlich werdenden Einstellung der Versorgung sind erstattungspflichtig und werden mit folgenden Pauschalen berechnet: Mahnung (5,00 €) 5,00 € 2) Sperrung an einer vorhandenen Trenneinrichtung (61,43 €) 61,43 € 2) Wiederaufnahme der Versorgung an einer vorhandenen Trenneinrichtung (63,48 €) 75,54 € 1)

Bei Sperrung und Wiederaufnahme der Versorgung außerhalb der üblichen Arbeitszeit wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Anschlussnehmer gestattet.

1) (Nettopreise) Bruttopreise einschl. 19 % Umsatzsteuer 2) nicht umsatzsteuerpflichtig

Ab dem 01. März 2015 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung

Ab dem 01.03.2015 ändern sich die Formulierungen der Ziffern 1.3 und 1.4 des Preisblatts zu den Ergänzenden Bedingungen Erdgas zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) der Westfalen Weser Netz GmbH sowie die Preise gemäß Ziffer 5.3 des Preisblatts wie folgt:

1.3 Der Anschlussnehmer zahlt für die Herstellung des Standardnetzanschlusses die folgenden Beträge:

a) Einzelverlegung der Sparte Erdgas: Bei Anschlüssen bis DN 25 bis 16 m Länge auf dem Kundengrundstück (1.790,00 €) 2.130,10 € 1) Mehrlänge Erdgasleitung über 16 m auf dem Kundengrundstück (32,00 €/m) 38,08 €/m 1) Bei Anschlüssen größer DN 25 bis DN 50 bis 16 m Länge auf dem Kundengrundstück (1.845,00 €) 2.195,55 € 1) Mehrlänge Erdgasleitung über 16 m auf dem Kundengrundstück (33,50 €/m) 39,87 €/m 1)

b) Gemeinsame Verlegung z.B. mit den Sparten Strom, Telekom oder Wasser: Bei Anschlüssen bis DN 25 bis 16 m Länge auf dem Kundengrundstück (1.036,00 €) 1.232,84 € 1) Mehrlänge Erdgasleitung über 16 m auf dem Kundengrundstück (18,50 €/m) 22,02 €/m 1) Bei Anschlüssen größer DN 25 bis DN 50 bis 16 m Länge auf dem Kundengrundstück (1.090,00 €) 1.297,10€ 1) Mehrlänge Erdgasleitung über 16 m auf dem Kundengrundstück (20,00 €/m) 23,80 €/m 1)

1.4 Der Anschlussnehmer ist berechtigt, auf dem Privatgrundstück Erdarbeiten unter Einhaltung der von Westfalen Weser Netz mitgeteilten technischen Vorgaben in Eigenleistung und auf eigene Verantwortung zu erbringen. Für den selbst geschachteten und wieder verfüllten Graben werden zu Gunsten des Anschlussnehmers folgende Beträge kostenmindernd berücksichtigt: a) Einzelverlegung (9,50 €/m) 11,31 €/m 1) b) Gemeinsame Verlegung (5,25 €/m) 6,25 €/m 1)

5.3 Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von Westfalen Weser Netz angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die Kosten aus Zahlungsverzug und aus einer erforderlich werdenden Einstellung der Versorgung sind erstattungspflichtig und werden mit folgenden Pauschalen berechnet: Mahnung (5,00 €) 5,00 € 2) Bei jeder Unterbrechung an einer vorhandenen Trennvorrichtung: (61,43 €) 61,43 € 2) Wiederaufnahme der Versorgung an einer vorhandenen Trenneinrichtung (63,48 €) 75,54 € 1)

Bei Sperrung und Wiederaufnahme der Versorgung außerhalb der üblichen Arbeitszeit wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Anschlussnutzer gestattet.

Ab dem 01.01.2014 ändern sich die Preise für Sperrung und Wiederaufnahme der Versorgung gemäß Anlage der Ergänzenden Bedingungen Strom zur NAV sowie Erdgas zur NDAV, jeweils Ziffer 5.3 wie folgt:

Sperrung an einer vorhandenen Trenneinrichtung (61,43 €) 61,43 € 2

Wiederaufnahme der Versorgung an einer vorhandenen Trenneinrichtung (63,48 €) 75,54 € 1

1 (Nettopreise) Bruttopreise einschl. 19 % Umsatzsteuer 2 nicht umsatzsteuerpflichtig

Ab dem 01. Januar 2014 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung

Ab dem 01. Januar 2014 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung

Recommended articles