MMNews berichtete am 28. August über 220 Millionen Euro verzockte Beitragsgelder. Jetzt beziffert das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) den gefährdeten Betrag auf 1,1 Milliarden Euro. 400 Millionen davon sind in den Bilanzen bereits futsch.
Der Skandal ist fünfmal größer
Zwölf bundesweit tätige Krankenkassen steckten rund 900 Millionen Euro in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen. Elf Krankenkassen kauften für weitere 200 Millionen Euro Schuldverschreibungen. Das Geld war für Ärzte, Medikamente, Operationen und Krankenhäuser bestimmt. Es war kein Spielgeld für Immobilienabenteuer.
Heute bezeichnet das Bundesamt diese Anlagen als „leistungsgestört“. Wenn ein Handwerksmeister seine Beiträge nicht überweist, heißt das Zahlungsverzug. Wenn Krankenkassen 1,1 Milliarden Euro aufs Spiel setzen, heißt das leistungsgestört. Die deutsche Behördensprache besitzt für jedes Versagen ein Wort, das klingt, als brauche der Vorgang nur etwas Ruhe und eine Tasse Kamillentee. Tatsächlich bleiben vereinbarte Zahlungen aus. Das eingesetzte Beitragsgeld steht im Feuer. Und die Zahlen erfassen noch nicht vollständig die regionalen Krankenkassen und 17 Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Sumpf kann also noch tiefer sein.
400 Millionen Euro sind schon verloren
Bis Ende 2025 mussten die betroffenen Krankenkassen rund 400 Millionen Euro als Wertverlust verbuchen. Auf Deutsch: 400 Millionen Euro sind in den Bilanzen bereits futsch. Von den ursprünglichen Anlagen stehen nur noch etwas mehr als 700 Millionen Euro in den Büchern. Weitere Verluste wurden bereits angekündigt.
Das Geld ist nicht weg, es hat nur ein anderer. Es liegt bei Immobilienentwicklern, Fonds und Schuldnern, die ihre Versprechen nicht mehr erfüllen. Die Krankenkassen haben das Geld ihrer Mitglieder aus der Hand gegeben. Ob und wie viel zurückkommt, weiß niemand.
Das Gesetz schreibt vor, Beitragsgelder so anzulegen, dass „ein Verlust ausgeschlossen erscheint“. Trotzdem lockten einzelne Investments mit Zinsen von 15 bis 18,5 Prozent. Jeder Sparbuchbesitzer weiß, dass solche Renditen nicht aus Nächstenliebe gezahlt werden. Hoch bezahlte Krankenkassenvorstände hielten das Risiko offenbar für eine Erfindung missgünstiger Kleinsparer.
Die staatliche Aufsicht wusste Bescheid
Der Prüfdienst des Bundesamtes wusste bereits 2017 und 2019 von solchen Geschäften. Er stoppte sie nicht. Er empfahl ein „qualifiziertes Risikomanagement“. Zwischen 2020 und 2022 folgten vier weitere Prüfungen zu Schuldverschreibungen der Immobilienfonds Verius II und Verius III. Erst im September 2023 verschickte das Bundesamt genauere Vorgaben. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits Zahlungsprobleme aufgetreten. Die Aufsicht hatte jahrelang geprüft, gemahnt und formuliert. Nur geschützt hat sie das Geld der Versicherten nicht.
Die Bundesregierung erklärt, die Schuldverschreibungen seien beim Kauf „grundsätzlich zulässig“ gewesen. Das ist die amtliche Grabinschrift für 1,1 Milliarden Euro Beitragsgeld: grundsätzlich zulässig, praktisch verbrannt.
Fürstlich bezahlt, folgenlos verspekuliert
Vorstände großer gesetzlicher Krankenkassen erhalten jährlich mehr als 300.000 bis über 400.000 Euro. Einzelne verdienen damit mehr als der Bundeskanzler. Für solche Gehälter darf man erwarten, dass ein Vorstand den Unterschied zwischen einer Krankenkasse und einer Spielbank kennt.
Beim Patienten wird jeder Euro dreimal umgedreht. Beim Zahnersatz reicht es häufig nur für einen Zuschuss. Beim Hörgerät beginnt das Feilschen. Für Immobiliengeschäfte waren plötzlich Hunderte Millionen Euro vorhanden.
Ein Handwerksmeister, der Sozialbeiträge verspätet überweist, bekommt Mahnungen, Säumniszuschläge und den Vollstrecker. Krankenkassenmanager setzen Beitragsgelder aufs Spiel und bekommen einen lauen Hinweis auf besseres Risikomanagement.
Niemand haftet mit seinem Vermögen. Niemand verliert sein Haus. Niemand muss seine sechsstellige Vergütung zurückzahlen. Die Vorstände behalten ihre Gehälter, die Aufsicht ihre Zuständigkeit und die Beitragszahler die Faust in der Hosentasche. Bald dürfen sie diese herausnehmen, um die nächste Beitragserhöhung zu bezahlen.
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