Anbindung Ihres Gaszählers an ein intelligentes Messsystem

Anbindung Ihres Gaszählers an ein intelligentes Messsystem

Ab dem 01.07.2026 haben Sie gemäß § 34 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) das Recht, auf Wunsch eine Anbindung Ihres Gaszählers an ein intelligentes Messsystem zu beauftragen.

Aktuell überprüfen wir die rechtlichen Voraussetzungen und schaffen die technischen und prozessualen Erfordernisse, um Ihnen diese Zusatzleistung anbieten zu können. Daher ist eine Beauftragung derzeit noch nicht möglich. Selbstverständlich werden wir Ihnen die Anbindung bereitstellen, sobald die erforderlichen Bedingungen vollständig geschaffen sind.

Gerne können Sie sich dafür unverbindlich auf eine Warteliste eintragen .

Bitte senden Sie uns für einen Eintrag auf die Warteliste per Mail folgende Informationen zu:

Wir informieren Sie umgehend, sobald eine Umsetzung an Ihrer Messstelle möglich ist, und stimmen die weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen ab. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Informationen zu unseren Datenschutzbedingungen finden Sie hier: Datenschutz: Westfalen Weser Netz

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