Alle Stromkund : innen haben die Möglichkeit, die Ausstattung ihrer Messstelle (Stromzähler) mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) zu beauftragen.
Falls Ihr jährlicher Stromverbrauch über 6.000 kWh liegt, Sie eine Einspeiseanlage mit mehr als 7 kW oder eine steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß §14a EnWG besitzen, gehören Sie zu den sogenannten Pflichteinbaufällen nach §29 MsbG. Das bedeutet, dass wir Ihren Zähler im Rahmen unseres regelmäßigen Zählerwechsels bis spätestens 2032 eigenständig auf ein iMSys umbauen werden.
Sollten Sie bereits vorab ein iMSys wünschen oder nicht unter die Pflichteinbaukriterien fallen, beachten Sie bitte die folgenden Informationen.
Die Nutzung eines intelligenten Messsystems bietet Ihnen als Stromkund : in einige Vorteile:
Wir begrüßen daher Ihre Entscheidung, Ihre Messstelle mit einem iMSys auszustatten und stehen Ihnen als kompetenter und regionaler Partner zur Seite.
1 gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Kosten Bei erfolgreichem Einbau fallen bei Ihnen für diese Zusatzleistung einmalig Kosten in Höhe von 100,00 € brutto (84,03 € netto) pro installiertem intelligenten Messsystem an. Fällt der Zähler in die Kategorie des optionalen Einbaus, fällt zudem ein jährliches Zusatzentgelt von 30,00 € brutto (25,21 € netto) an. Darüber hinaus gilt das reguläre jährliche Messstellenbetriebsentgelt in Abhängigkeit der Eingruppierung laut Preisblatt. Nähere Informationen Angabe der Kundendaten Um eine möglichst schnelle und reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, geben Sie bitte dieselben Daten an, die Sie auch bei Ihrem aktuellen Stromlieferanten angegeben haben. Technische Einschränkungen In einigen Fällen ist der Einbau und Betrieb eines intelligenten Messsystems aus technischen Gründen (z. B. bei komplexen Messkonzepten) leider nicht möglich. In diesen Fällen bitten wir um Ihr Verständnis.
Sie möchten Ihren Vertrag widerrufen? Dann nutzen Sie bitte dieses Formular .